Psychogenese des Täters in einer Welt totaler Verbote
Hinweis: Dieser Essay ist ein philosophischer und theoretischer Reflexionsversuch über das Konzept des Verbots und die Transformation des Subjekts. Alle Begriffe – einschließlich des „idealen Verbrechens“ – werden im analytischen und metaphorischen Sinne verwendet. Der Text enthält keine Handlungsaufrufe, rechtfertigt oder verharmlost keine Gesetzes- oder Moralübertretungen und romantisiert sie nicht. Sein Ziel ist die Untersuchung der Grenze des Erlaubten im Rahmen intellektueller Auseinandersetzung.
I. Die Initiation des „Darfst-nicht“ und die Entstehung der Eigentumsmoral
Uns wird ständig etwas untersagt. Immer. Kategorisch. Unwiderruflich. Absolut. Schon in der frühesten Kindheit hört das Kind von Eltern und Erziehenden jenes Wort, das dem Dasein selbst die Freude entzieht. Und wir wissen: Hinter diesem Wort stehen nicht nur die Eltern – es ist der gesellschaftliche Bann gegen die Aneignung des Fremden. Die Gesellschaft fürchtet das permanente Misstrauen, das Besitzverhältnisse begleiten würde, und erklärt den Diebstahl zum Feind jeder Entwicklung.
„Das Verbot ‚Nimm nicht, was dir nicht gehört‘ ist kein moralisches Axiom, sondern eine Überlebensmaßnahme“, sagt Thomas Hobbes.
„Eigentum ist eine künstliche, aber notwendige Konvention. Sie zähmt das Chaos, macht die Gesellschaft berechenbar und ermöglicht Handel, Vereinbarung und Vertrauen“, ergänzt David Hume.
Die Erziehungsaufgabe besteht darin, Selbstkontrolle zu automatisieren: Der Weg führt vom Strafreflex zur inneren Begrenzung, vom Gehorsam aus Angst zum Verständnis der Unzulässigkeit der Aneignung – zur Disziplinierung der Leidenschaft zu besitzen. In diesem Prozess der Internalisierung hört die Norm auf, ein äußeres Gebot zu sein, und wird Teil des Gewissens.
Freud nennt diesen Mechanismus das Über-Ich – den inneren Wächter, der aus der Projektion elterlicher Autorität hervorgeht. Er straft nicht mit Schlägen, sondern mit Schuld – als Spannung zwischen Ich und Moral. Lacan präzisiert: Durch das Gesetz des Vaters (Nom du Père) erhält das Subjekt nicht nur das Verbot, sondern überhaupt erst die Möglichkeit zu begehren. Wo es kein Verbot gibt, entsteht nicht Freiheit, sondern eine psychotische Leere – mit zerstörerischem Potenzial.
Doch das Verbot kann auf unterschiedliche Weise verinnerlicht werden. Wird es brutal oder sinnlos auferlegt, strukturiert es das Begehren nicht – es blockiert es nur. Daraus folgen entweder impulsive Straftaten oder freudianische neurotische Selbstbestrafung. Misslingt die Internalisierung, verliert die Persönlichkeit ihre Grenzen: Sie handelt entweder ohne Gewissen oder hat Angst, überhaupt zu begehren.
Die entscheidende Rolle bei der Entstehung einer Moral des Eigentums spielt die Erziehung. Harte oder chaotische Methoden, so die American Psychiatric Association, erhöhen das Risiko abweichenden Verhaltens. Umgekehrt – wie Grazyna Kochanska zeigt – führt emotionale Wärme und rationale Disziplin zur Entwicklung eines innerlich verpflichteten und irreversiblen Kooperationsverhaltens: Das Kind gehorcht nicht aus Angst, sondern aus Bindung.
Besonders wichtig ist das für Kinder mit „furchtlosem Temperament“ – bei ihnen entsteht das Gewissen nicht aus Furcht, sondern aus Respekt gegenüber einer bedeutenden Bezugsperson. Das heißt: Selbst die rebellischsten Persönlichkeiten unterwerfen sich letztlich einem einzigen Prinzip – der Unantastbarkeit des Eigentums. Hier erhält die Philosophie des Verbots ihre kanonische Grundlage. Das Verbot ist nicht mehr bloß ein soziales Tabu. Es verwandelt sich in eine eingebaute Struktur des Subjekts – wie Lacan, Kant und Althusser bestätigen, kann das Verbot zur konstitutiven Achse der inneren Architektur werden. Es ist das Resultat einer feinen Arbeit von Familie, Kultur, Moral und Unbewusstem. Wenn diese Arbeit gelingt, entsteht ein autonomer moralischer Akteur. Wenn nicht – ein Straftäter oder ein Gefangener der eigenen Schuld.
II. Die Unmöglichkeit des Begehrens und das Entstehen einer singulären Persönlichkeit
Das Verbot ist unantastbar. Es wird nicht hinterfragt, nicht diskutiert, nicht verurteilt. Es wird heilig. Es verwandelt sich in eine soziale Norm, wird zur Lebensform, zum Teil der Kultur, der Märchen, der Filme, der Bücher. Es beschränkt sich nicht auf Situationen, in denen ein Kind lernt, mit anderen zu teilen oder nichts ohne Erlaubnis zu nehmen. Es betrifft auch jene Zustände, in denen Besitz grundsätzlich unmöglich ist.
Das Kind sieht Spielzeuge, die sich seine Eltern schlichtweg nicht leisten können. Dinge, die prinzipiell unerreichbar sind – selbst höfliches Bitten ändert daran nichts. Das „Darfst-nicht“ wird zum ersten Mal unantastbar. Es dehnt unaufhörlich seine Reichweite aus – es betrifft nicht nur fremdes Eigentum, sondern auch Kommunikation, Begegnungen, zweifelhafte Beziehungen, Experimente mit dem eigenen Körper, Konflikte.
Mit dem Heranwachsen – mit der Transformation zum Jugendlichen – erhält das Verbot nicht nur eine Form („Du darfst nicht“), sondern eine moralische Legitimation: die Vorbereitung auf das Erwachsenenleben, das voller „Darfst-nicht“ sein wird. Die Umgebung versucht, diese wachsenden Einschränkungen rational zu begründen. Die Wissenschaft unterstützt diesen Ansatz: Der Jugendliche soll lernen, Zurückweisung zu akzeptieren, sie mit Würde zu tragen, seine Aufmerksamkeit auf das ihm Zugängliche umzulenken. Der Respekt vor fremdem Eigentum verwandelt sich in ein weiteres, ebenso zentrales Prinzip sozialen Verhaltens: die Fähigkeit, das „Nein“ eines anderen zu akzeptieren.
Und das funktioniert. Fast immer.
Doch was, wenn wir es mit einem besonderen Typus zu tun haben? Mit einem hypersensiblen, unvorhersehbaren Subjekt, das nicht bereit ist, ein „Nein“ zu hören – für das das „Darfst-nicht“ kein Stopp, sondern nur eine temporäre Barriere ist? Mit einem Besitzer-Typus, einem Mega-Egoisten, der plötzlich erkennt, dass fast sein gesamtes Leben aus einem endlosen „Darfst-nicht“ besteht?
Anfangs beginnt er, wie viele seiner Altersgenossen, das Begehren selbst zu fürchten. Selbst dort, wo der Wunsch entscheidend wäre – für seine Zukunft, für sein Auftreten. Der freudsche innere Wächter des Verbots und Lacans „Gesetz des Vaters“ wirken in ihm übermäßig. Sie formen nicht eine Struktur des Begehrens, sondern dessen tiefe Unterdrückung. Das Verbot, sich etwas anzueignen, verwandelt sich in eine totale Verdrängung – in das Fehlen des Rechts zu begehren.
Er begegnet dem Beginn ontologischer Ohnmacht. Er wird zum barrotischen Subjekt im Sinne Lacans – einem, dem es an jeder Verankerung im eigenen Begehren mangelt. Dieser Zustand lässt sich durch Angst vor dem eigenen Wunsch beschreiben – wie in der Kastrationstheorie: Das Subjekt fürchtet, die Grenze des Erlaubten zu überschreiten. Sein Wille wird genau an der Schwelle des „Darfst-nicht“ gelähmt.
Sein Begehren wird nicht durch Moral blockiert, sondern durch die ontologische Struktur der Wirklichkeit selbst: Ich darf nicht – also soll ich nicht – also habe ich keinen Zugang – also bin ich niemand.
III. Eigentum als transzendentes Tabu
Mit der zunehmenden Verankerung des „Darfst-nicht“ in der Psyche dieser hypersensiblen Persönlichkeit wird es nicht bloß zu einem Verbot, sondern zu einer transzendentalen Kategorie. Eigentum wird nicht mehr nur durch das Gebot „Fass das nicht an“ erkannt, sondern durch ein tief sitzendes Nicht-Glauben an die Möglichkeit des Besitzens. Eigentum verschwindet aus dem Raum des Möglichen – es tritt aus seiner Welt hinaus. Die Reichen haben ihre eigenen Häuser, ihre eigenen Frauen, ihre eigenen Inseln. Sie haben Kapital – aber das hat nichts mit ihm zu tun. Nicht, weil er dorthin nicht gelangen könnte, sondern weil er es nicht einmal wagt, sich selbst dort vorzustellen.
Kapital, schreibt Erich Fromm, erscheint als ein unerreichbares Objekt – sein Besitz entzieht sich stets, so wie das „Darfst-nicht“ dem Subjekt verwehrt, die Fülle des Seins zu erfahren. Dinge werden sakral. Träume – angenehm, aber unmöglich. Geld – metaphysisch. In der Logik dieser empfindlichen und unberechenbaren Natur ist das „Darfst-nicht“ kein moralischer Imperativ mehr. Es wird zum neuen Gott. Ein Gott ohne Tempel, ohne Anbetung – doch wie eine Matrix durchdringt er lautlos das Leben.
Das Subjekt, von dem wir sprechen, verzichtet auf Besitz. Und selbst auf seine Träume. Es fügt sich. Findet Arbeit, ändert seine Pläne, versucht, sich über legale Wege selbst zu verwirklichen. Es hört auf, diese Welt zu begehren, und wird zum Beobachter. Es sammelt Erfahrungen in der Akzeptanz der sozialen Realität – und mit ihr unzählige Beispiele unerklärlichen Besitzes: junge Frauen in teuren Autos, reiche Erben, erfolgreiche Start-ups, kometenhafte Karrieren, Millionenvermögen in den Händen beinahe unsichtbarer „grauer“ Gestalten. Es beobachtet sie. Und glaubt weiter an seinen Platz im Leben.
Doch dann kommt der Moment, in dem es beginnt, Fragen zu stellen: Warum darf er – und ich nicht? Warum besitzt einer – und ich nicht? Es schaut nach innen, analysiert Dutzende Fälle anomalen Zugangs zu materiellen Ressourcen – und erkennt: Das Verbot ist nicht universell. John Locke schrieb: „Eigentum ist die Verlängerung der Arbeit, und Arbeit ist Teil der Person.“ Das Subjekt, das wir beschreiben, verneint Arbeit nicht – aber es weiß: In dieser Welt garantiert Arbeit nichts. Besitz ist zur Funktion von Zugang geworden, nicht von Anstrengung. Und so nimmt es – nicht als Dieb, sondern als jemand, der nicht länger um das Recht bittet, eine Person nach fremdem Maß zu sein. Manche haben eine Lizenz zur Ausnahme. Manche haben Zugang. Und ihm – wie den meisten – bleibt nur der innere Wächter. Stirner forderte das Recht des Einzelnen, sich über die moralischen Normen der Gesellschaft zu stellen. Nietzsche verkündete das Ideal desjenigen, der eigene Werte schafft – „jenseits von Gut und Böse“. Und Giorgio Agamben untersuchte die Zone der Ausnahme – einen rechtsfreien Raum, in dem moralische Regulatoren nicht mehr greifen. Der Übergang des Subjekts in diesen extramoralen Zustand ist ein Schritt zur Souveränität – zur Selbstbestimmung außerhalb gesellschaftlicher Ordnung. In diesem Moment wird Metamorphose möglich: Es stirbt als Träger des eingebauten „Darfst-nicht“ – und wird wiedergeboren als ein Wesen, das zu besitzen vermag – ohne Erlaubnis. Das ist der InfraMensch: ein Subjekt, das nicht unmoralisch, sondern extramoralisch ist.
Der InfraMensch ist vor allem jemand, der sich weigert, weiterhin „Mensch“ im humanistischen Sinne zu sein: Er empfindet keinen Scham, akzeptiert keine äußere Moral, handelt nach seinem eigenen Code. Es ist eine veränderte Persönlichkeitsstruktur – eine philosophische Konstruktion, die auf eine tiefere Ebene der Moral herabgesenkt wurde. Er lehnt die Moral nicht für andere ab – und hält sich im Alltag vielleicht sogar an sie – aber er schreibt sie um, um Raum freizuräumen, in dem sein entscheidender Schlag erfolgen wird. Seine Gestalt wird in späteren Essays näher beschrieben.
Extramoralität ist nicht Amoralität – nicht das bloße Gegenteil von Gut. Sie ist der Austritt aus der Dichotomie von Gut und Böse. Sie ist – wie bei Max Stirner – die Position des Einzelnen, der äußere moralische Abstraktionen zurückweist und aus seiner Einzigkeit heraus handelt. Auch Georges Bataille beschrieb das Verbrechen nicht als Akt des Bösen, sondern als Transgression – als Schritt über die Grenze des Verbots hinaus.
Das Subjekt, das wir hier beschreiben, erkennt das System von „erlaubt“ und „verboten“ nicht als Fundament der Wirklichkeit an. Es entscheidet selbst, was erlaubt ist.
IV. Besitzen ohne Erlaubnis: die finale Wende
In einer Welt, in der das Verbot absolut ist, gibt es keine Auswege. Keine Ausnahmen. Keine Schlupflöcher. Schon der bloße Gedanke an ein Schlupfloch gilt als unmoralisch, seine Weitergabe als illegal. Dies ist der Moment ontologischer Totalität des Verbots. Alles, was ihm bleibt, ist: sich ergeben – wie die Mehrheit – oder seine Natur neu bestimmen.
Er ist nicht jemand, der das Eigentum anderer begehrt. Er ist jemand, der sich weigert, zu jenen zu gehören, denen man sagt: „Du darfst nicht.“ Er muss ein Anderer werden – aus Verzweiflung. Denn sonst wird er ausgelöscht. Daraus entsteht seine neue Ontologie: Er wird wiedergeboren als ein Wesen, das weiß, dass es alles darf. Er fürchtet sich nicht mehr.
In dem Moment, in dem er erkennt, dass alle „Du darfst nicht“ nur Fiktionen sind, erfolgt ein entscheidender Umschwung in seinem Denken. Dinge sind für ihn nicht mehr sakral – sie sind möglich. Mehr noch: Sie sind bestimmt für den, der es wagt. Die kantische Ethik lehrt: Um frei zu sein, muss man die Autonomie des anderen achten – und damit sein Eigentum. Aber er lehnt Kant nicht ab – er setzt ihn in Klammern. Er schafft sich eine eigene Ethik: keine des allgemeinen Gesetzes, sondern des individuellen Gesetzes. Er handelt so, als könne seine Handlung Gesetz sein – aber nur für ihn selbst. Er zerstört nicht die Autonomie des anderen – er lässt sie lediglich nicht mehr über sein eigenes Sein bestimmen.
Was geschieht, wenn er lernt, seine Angst vor dem Besitzen des „Darfst-nicht“ zu überwinden? Wenn er gelernt hat, Millionen kleiner Verbote zu durchbrechen – wird er das große begehren. Er richtet seinen Blick auf das, was anderen gehört: Körper, Geld, Leben. Warum sind sie für ihn weniger erreichbar als ein Studienplatz oder ein Auto? Warum kann er dort die Angst überwinden – aber nicht hier? Die Antwort: Alles ist möglich, wenn man den Schlüssel zum Besitz findet.
Die Welt gibt niemals Antwort auf die Frage: Wie kann man besitzen, wenn man nicht darf? Aus gewöhnlicher kindlicher Angst entsteht eine ontologische Unfähigkeit zum Besitz. Das erwachsene Kind braucht den Staat nicht mehr – das Verbot ist jetzt in ihm selbst eingebrannt. Du willst keinen Bentley, weil du das Auto willst – sondern weil du dir nicht erlaubst, zu begehren. Du sagst dir: „Es gibt Dinge, die ich nicht nehmen kann – nicht weil sie unerreichbar sind, sondern weil ich vergessen habe, dass ich begehren darf.“ Du begehst das Undenkbare in dem Moment, in dem du aufhörst, das Begehren zu fürchten, und dir selbst sagst: „Ich besitze das Darfst-nicht.“ Hier beginnt Metaphysik. Denn jedes „Darfst-nicht“ ist nichts anderes als eine Projektion von Schwäche in die Struktur der Welt. Die Erkenntnis, dass man darf, führt zu einer radikalen Verschiebung der Wahrnehmung.
In V for Vendetta verlässt Evey ihre Zelle, als sie erkennt, dass die Wärter nur eine Illusion sind – der Weg ist frei.
In Einer flog über das Kuckucksnest hätten die Patienten die Klinik jederzeit verlassen können – sie wussten es nur nicht.
Jetzt heißt es nicht mehr „darf nicht“, sondern: darf – und sogar: muss. Und wenn das Eigentum seine Heiligkeit verliert, entsteht der Bruch: „Ich werde nicht nur nehmen – ich werde alles nehmen, was ich will.“ Doch nur ein anderes Selbst kann so handeln – eines, das die Koordinaten des Erlaubten nicht mehr anerkennt. Es handelt nach dem Prinzip: Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen verboten.
Das erinnert an den Weg von Tom Riddle, der das ultimative Verbot – den Tod selbst – überwinden wollte, indem er seine Seele in Splitter zerschlug. Sein Verbrechen war als ideal konzipiert: Mit jedem Mord verbarg er einen Teil von sich in einem Horkrux, um unverwundbar zu werden. Er eignete sich nicht an aus Mangel, sondern um seine Einzigartigkeit zu bekräftigen: Seine Taten waren eine Herausforderung an das Verbot von Macht und Unsterblichkeit – und machen ihn zu einem möglichen Prototyp des InfraMenschen.
Wäre das „Dürfen“ selektiv oder gelegentlich erlaubt gewesen – hätte er sich nicht verwandelt. Doch das Gesetz ist streng und einheitlich: Eigentum darf niemals genommen werden – unter keinen Umständen. So spricht Gott in den Zehn Geboten, so spricht das Gesetz jeder Nation. Er hat keinen Ausweg.
Er lernt nicht nur, das zu nehmen, was ihm erlaubt ist – etwa wenn er sich bei seiner Traumuniversität bewirbt und aufgenommen wird. Er verliert jede moralische Schranke – und nimmt alles, was er begehrt. Selbst das, was verboten ist.
Denn wie es heißt: „Wenn etwas verboten ist, man es aber wirklich will – dann ist es erlaubt.“ Die Gesellschaft selbst drängt ihn zur Verwandlung: vom „Ich kann nicht“ und „Ich darf nicht“ zu: „Ich nehme, was ich will – von wem ich will – wann ich will.“ Das ist die Logik des idealen Verbrechens: Nicht nur das Unmögliche zu begehren, sondern zu wissen, wie man es realisiert. Das ideale Verbrechen ist ein Verbrechen gegen das Verbot selbst – dem kein Verbot mehr eine Sanktion entgegensetzen kann.